Kontakt


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Info

Dieser Bereich ist zu Demozwecken und dient nur zur Darstellunge der Präsentationsmöglichkeiten.

Seit 1990 haben wir eine Anerkennung als Instandhaltungsbetrieb, erst als LTB IIB20, nach Einführung der EASA dann als DE.MF.0575 (mit extra CAMO DE.MG.0575 und nationale CAMO LBA.MG.9575)

Nach der Einführung des Part ML im März 2020 haben wir alle bisherigen Anerkennungen in einen Betrieb mit der Anerkennung DE.CAO.0037 umgewandelt mit allen bisherigen Berechtigungen!

Damit dürfen wir weiterhin alle bisherigen Tätigkeiten an ELA1 Flugzeugen vollumfänglich weiterführen. Für Sie hat sich also nichts geändert !

Auch darf der Betrieb jetzt auch die Prüfung der Lufttüchtigkeit aller EASA zugelassener ELA 1 Flugzeugen (Segelflugzeuge, Motorsegler und private Motorflugzeuge bis 1250kg) und Ausstellung neuer ARC´s durchführen.

Lediglich die Genehmigung von IHP´s im indirekten Verfahren haben wir aufgegeben, da dies keinen Sinn mehr macht, da eigentlich nur noch Selbsterklärte IHP´s verwendet werden, die vom Halter genehmigt sind. Das LBA genehmigt auch keine IHP´s mehr!

Natürlich können wir als Dienstleistung solche IHP´s für den Halter erstellen, der das dann selbst genehmigt.

Bei der Prüfung der Lufttüchtigkeit wird dann auch die Gültigkeit des IHP´s vom Prüfer geprüft und bestätigt.

Für die Durchführung aller Instandhaltungsarbeiten wie Wartung, Reparatur, Änderung, Nachprüfung von Zelle, Motor, Propeller Ihres ELA1 Flugzeuges ist unser Betrieb nun seit über 30 Jahren zuständig.

Ob Wartung, Reparatur oder Austausch von Komponenten, Überholungen, Anbringung von Winglets, Einbau von Instrumenten, Bugblitzer-Nachrüstung, Einbau von 2-Takt-Motoren oder Nachrüstung von Turbinen für Heimkehrhilfe, bei uns werden Sie kompetent und fachgerecht bedient.

3000Halter haben uns bereits Ihr Vertrauen geschenkt Danke dafür!

Alle durchgeführten Arbeiten werden mit einer Freigabe nach M.A.801 freigegeben. Einzelne Komponenten ggf.  mit EASA FORM ONE geliefert.

Damit die Arbeiten nach den korrekten Unterlagen ausgeführt werden können, haben Sie als Halter die Pflicht, uns mit den notwendigen Unterlagen zu versorgen.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir diese Unterlagen vom Musterbetreuung gegen Berechnung des Aufwandes beschaffen.

Um Ihnen bei der Lieferung der nötigen Unterlagen zu helfen, haben wir eine Checkliste erstellt, die sie unten als Datei finden. Bitte liefern Sie diese mit den übrigen Unterlagen vollständig ausgefüllt mit dem Flugzeug an. Besten Dank dafür !

Liefern Sie bitte immer ALLE nachstehenden Unterlagen mit dem Flugzeug an.

  • Bordbuch
  • Zulassungsunterlagen ( Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, ggf. ARC, Lärmzeugnis)
  • Frequenzzuteilung und aktueller Versicherungsnachweis
  • ggf. Elektronik-Prüfbericht für Transponder ( Gültigkeit 2 Jahre!)
  • aktuelles Instandhaltungsprogramm
  • Flughandbuch, Wartungshandbuch, Reparaturhandbuch in aktueller Ausführung!
  • L-Akte

Sollten wir den TÜV für den Anhänger mit erledigen, können Sie das gerne auch in Auftrag geben.

Hier können Sie die Checkliste herunterladen:

Für Terminvereinbarungen/ Aufträge und Rücksendung der Checkliste verwenden Sie bitte: