Bis im März 2020 verfügten wir über eine Anerkennung als CAMO mit DE.MG.0575 und einer nationalen CAMO für Annex I Flugzeugen mit LBA.MG.0575
Nach Einführung des Part ML im März 2020 haben wir diese Betriebe in einen Betrieb mit denselben Berechtigungen umgewandelt mit der Anerkennung DE.CAO.0037
Damit haben wir auch weiterhin die Berechtigung EASA-weit alle Prüfungen der Lufttüchtigkeit durchzuführen und ARC´s auszustellen.
Zusätzlich können wir auch alle Annex I Segelflugzeuge und Motorsegler über unsere nationale CAMO LBA.CAO.9575 prüfen.
Lediglich die Genehmigung im indirekten Verfahren für IHP´s haben wir abgegeben, da dies keinen Sinn mehr macht, da eigentlich nur noch Selbsterklärte IHP´s des Halters verwendet werden ! Das LBA genehmigt auch keine IHP´s mehr!
Natürlich können wir unseren Kunden gerne IHP´s zur Selbsterklärung als Dienstleistung erstellen, das dann vom Halter genehmigt wird.
Unsere Prüfer prüfen die Gültigkeit des IHP bei der Prüfung der Lufttüchtigkeit jährlich und betätigen auf dem IHP die Gültigkeit.