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News
Liebe DG und LS - Kunden
Noch kurz vor Weihnachten haben wir von DG-Flugzeugbau die Nachricht
erhalten, dass alle Flugzeuge, für die DG-Flugbau die
Musterbetreuung hat, aber
nicht von DG, sondern von Glaser-Dirks, AMS oder LS verkauft wurden,
einen "Betreuungsvertrag" benötigen. Dieser wird in einer
Technischen Mitteilung veröffentlicht.
Da wir die Technische Mitteilung noch nicht kennen, können wir diese
auch nicht kommentieren oder beurteilen. Lesen sie vorerst alles
nötige auf der DG- Homepage nach
http://www.dg-flugzeugbau.de/betreuung-d.html .
Wir dürfen ihnen versichern, dass wir sie auch weiterhin mit allen
Möglichkeiten weiterbetreuen werden. Dabei werden wir immer die
beste Lösung im Interesse unserer Kunden suchen.
Bitte sehen sie bis zur Veröffentlichung der TM von weiteren
Nachfragen ab. Wir halten sie nach der Veröffentlichung gerne auf
dem laufenden. Momentan läuft die Wartung/Nachprüfung und die
Ersatzteilbeschaffung wie gewohnt.
Alwin Güntert
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Instandhaltungsprogramm (IHP oder SIHP)
Spätestens bis 31.03.2009 müssen alle Segelflugzeuge, Motorsegler
und Flugzeuge ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm haben. Bei Flugzeugen, die bereits von einer CAMO geprüft wurden, ist dieses ja
sicher vorhanden. Manche bisher nach LuftGerPV geprüften
Luftfahrzeuge haben aber evtl. noch keines. Falls sie noch keines
für ihr Luftfahrtgerät beantragt haben, sollten sie dies noch vor Ende
Februar beim LBA beantragen. Für nichtgewerblich betriebene
Segelflugzeuge und Motorsegeler bieten wir hier das passende Formular
zum Downloaden.
SIHP Segelflug
SIHP Motorsegeler
SIHP Motorsegeler mit Rotax
Motor oder mit Motoren für Betrieb über die TBO hinaus
Sollten Sie Fragen bezüglich der Kennblätter haben, wenden Sie sich
gerne an uns. Wir helfen unseren Kunden gern beim Ausfüllen oder bereiten
ihnen Ihr Programm zur Unterschrift vor.
Prüfung von Luftfahrzeugen
nach EASA Part M
Die neuen Regeln für
die Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit
von Segelflugzeugen und Motorseglern nach EASA Part
M werden frühestens ab dem 01.04.2009 in Kraft
treten. Wir bieten unseren Kunden den Service, alle
notwendigen Arbeiten und Maßnahmen für Sie
durchzuführen, sodass Ihnen mit unserer
Unterstützung der Übergang zu den neuen Regelung
ohne große Probleme möglich sein wird.
In Zukunft muss jedes Luftfahrzeug nach einem
Instandhaltungsprogramm gewartet werden, dieses ist
auch für jeden Halter von Segelflugzeugen und
Motorseglern verbindlich. Wir beraten Sie gerne,
welche verschiedenen Möglichkeiten es für die
Gestaltung eines Instandhaltungsprogramms gibt und
welche Vor- und Nachteile Ihnen entstehen.
Grundsätzlich sehen die neuen Regelungen zwei
unterschiedliche Arten der jährlichen Prüfung von
Segelflugzeugen und Motorseglern vor:
- In einer so genannten
überwachten Umgebung erfolgt die Prüfung des
Luftfahrzeuges alle 3 Jahre, die beiden
dazwischen liegenden Verlängerungen der
Bescheinigung der Lufttüchtigkeit erfolgt zwar
ohne Prüfung des Luftfahrzeuges, dafür ist aber
ein umfangreiches Meldewesen erforderlich.
Dieses scheinbar günstige Verfahren hat für den
Halter aber Nachteile: der administrative
Aufwand - z.B. häufige Meldungen an die CAMO
u.a.m. - werden erhebliche Kosten nach sich
ziehen!
- Eine jährliche
Überprüfung - wie gewohnt, nun Physical Check
genannt - ist für den Halter ein Verfahren, das
sehr ähnlich der bisher durchgeführten
Jahresnachprüfung ist. Es ist überschaubar und
auch einfach zu handhaben!
Mit unserem Service möchten wir unseren Kunden ein
Vorgehen vorschlagen, dass Sie von dem
administrativen Ballast des neuen Verfahrens
weitgehend befreit. Um die Nachprüfung nach dem
neuen Verfahren durchführen zu können, müssen
folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Das Bordbuch
- Den Eintragungsschein
und das Lüfttüchtigkeitszeugnis
- Bei Motorseglern das
Lärmzeugnis
- Genehmigungsurkunde der
Luftfunkstelle
- Das Flughandbuch und
das Wartungshandbuch
- Die Lebenslaufakte mit
allen Unterlagen zur Ausrüstung
Weil die Arbeiten bei der ersten Nachprüfung nach
den neuen Regeln sehr umfangreich sein können,
empfehlen wir Ihnen, diesen Termin mindestens einen
Monat vor Ablauf der Frist der alten Nachprüfung mit
uns zu vereinbaren. |
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Sebastian Bentz Landes- und Bundesbester Leichtflugzeugbauer
Unser Team besteht aus 8 Mitarbeitern

Unser Auszubildender Sebastian Bentz hat als Landes- und
Bundesbester Leichflugzeugbauer seine Prüfung abgeschlossen und
wurde sowohl in Karlsruhe als auch in Berlin ausgezeichnet.
Gleichzeitig erhielt unser Betrieb eine Anerkennung für die
ausgezeichnete Ausbildung.
Alwin Güntert arbeitet schon viele Jahre
im Prüfunsausschuß der IHK Pfalz mit und engagiert sich damit für eine
einheitliche und anspruchsvolle Ausbildung im Beruf
"Leichtflugzeugbauer".
Im Jahr 2009 haben zwei weitere Azubis ihre Abschlussprüfung als
Leichtflugzeugbauer erfolgreich abgelegt.
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NOAH- System für Schempp-Hirth Flugzeuge.
In Zusammenarbeit mit den Firmen DG-Flugzeugbau und Schempp-Hirth
haben wir die Einbaumöglichkeiten für die Notausstiegshilfe
in den Mustern Discus und Ventus jeder Baureihe geschaffen.
Am 31.01.07 wurden die entsprechenden TM´s 349-31, 360-22,
825-36, 863-11, 825-43 von der EASA anerkannt.
Der Einbau in Neuflugzeuge erfolgt durch Schempp-Hirth.
Die Nachrüstung von ausgelieferten Flugzeugen erfolgt durch
uns. Termine können bereits vereinbart werden. Gerne schicken
wir hnen auch ein Angebot zu.
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Swift S-1: Technische
Mitteilung/Bulletin 112/2005
entspricht LTA
D-2005-154 vom
7.4.2005
Frist: Vor dem nächsten Flug!!
Bei einem Swift S-1 wurde eine Handsteuerwelle mit gerissenen Schweissnähten
gefunden. An diesem Flugzeug war zudem kein vorderer Höhensteueranschlag
eingebaut.
Aus diesem Grunde sind vor dem nächsten Flug bei allen Swift
S-1 die Handsteuerwellen auf Rissbildung zu überprüfen
und es ist zu kontrollieren, ob ein Höhensteuer-Anschlag fuer
die Stellung "voll gedrückt" vorhanden ist.
Falls eine beschädigte Welle gefunden wird, ist diese vor
dem nächsten Flug zu tauschen, ein fehlender Anschlag ist vor
dem nächsten Start nachzuruesten.
Hier gibt's die Technische Mitteilung (deutsch)
(englisch)
, und die
Arbeitsanweisung
(deutsch) (englisch) .
Geänderte Seiten für das Wartungshandbuch finden sich
hier.
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Pressemitteilung:
Kunstflug-Segelflugzeug SWIFT S-1 jetzt mit deutscher Musterzulassung
Das seit seinem Erstflug im Jahre 1990 erfolgreichste Kunstflug-Segelflugzeug
SWIFT S-1, von dem bis heute 35 Exemplare weltweit betrieben werden,
kann nun auch mit deutscher Zulassung geflogen werden.
Die Firma SWIFT Ltd. hatte das Flugzeug in Zusammenarbeit mit dem
polnischen Betrieb Edward Marganski in Bielsko-Biala entwickelt
und hergestellt. Nach der Erteilung der polnischen Musterzulassung
wurde von SWIFT Ltd. auch die deutsche Musterzulassung beantragt,
die aber auf Grund fehlender Unterlagen nicht abgeschlossen werden
konnte.
Nachdem sich die Firma SWIFT Ltd. aufgelöst hatte, wurde die
Musterzulassung durch die Firma Güntert + Kohlmetz GmbH in
Bruchsal weiterbetrieben.
In Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) und dem Hersteller
konnten die nötigen Unterlagen und Nachweise erbracht und ein
deutsches Flug- und Wartungshandbuch erstellt werden. Bei dieser
Gelegenheit wurden auch die geforderten Nachweise erstellt um die
zulässige Lebensdauer von ursprünglich 500 auf 3000 Flugstunden
zu erhöhen.
Am 26. September 2003 konnte die Güntert + Kohlmetz GmbH den
begehrten Musterzulassungsschein mit dem zugehörigen Kennblatt
Nr. 397 durch Herrn Fendt vom LBA in Empfang nehmen.
Mit Erteilung der deutschen Musterzulassung besteht nun für
alle deutschen Segelkunstflieger die Möglichkeit zum Erwerb
und Betrieb des weltbesten Segelkunstflugzeuges, ohne auf im Ausland
zugelassene Exemplare zurückgreifen zu müssen.
Für die deutsche Zulassung wurde ausserdem ein verbessertes
Haubennotabwurfsystem mit "Röger-Haken" entwickelt.
Dazu wurde die LBA-anerkannte Technische Mitteilung (TM) 397/1 herausgegeben,
die bei den SWIFT S-1 vor der deutschen Verkehrszulassung durchzuführen
ist. Natürlich kann diese Verbesserung auch bei allen anderen
SWIFT S-1 nachgerüstet werden.
Für die Verbesserung des Bodenhandlings und der Bremsleistung
wurde ferner die wahlweise Umrüstung auf ein Tost Standard
5" Rad ermöglicht und die dazu nötige TM 397/2 erstellt.
Die Durchführung der Technischen Mitteilungen kann beim Musterbetreuer,
Güntert + Kohlmetz oder bei jedem dafür zugelassenen Luftfahrttechnischen
Betrieb erfolgen. Die TMs, Arbeitsanweisungen und Handbücher
finden Sie hier als
pdfs.
Leider können in absehbarer Zeit keine neuen SWIFT S-1 gefertigt
werden. Aber Güntert + Kohlmetz kann gerne Gebrauchtflugzeuge
vermitteln und die nötigen Nachprüfungen und Modifikationen
zur Verkehrszulassung in Deutschland vornehmen.
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Seit Februar 2002 ist die Werkstatt unseres Partnerbetriebes für
Neulackierungen "Glider-Service-Novak" in Lesce/Slovenien
als zweiter Standort unseres Betriebes vom LBA zugelassen!
Der Standort verfügt über modernste Betriebsausstattung
sowie über qualifiziertes Personal. Ein Prüfer Klasse
3 ist immer vor Ort. Für alle Arbeiten an deutsch registrierten
Luftfahrzeugen erfolgt die Prüfüberwachung automatisch
durch uns.
Wir helfen Ihnen aber auch gerne bei Transport und Verzollung.
Sie können Ihren Auftrag für eine Neulackierung aber auch
direkt an Glider-Service-Novak
richten!
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Wir bilden aus!
Für Schulabgänger mit mindestens "mittlerer Reife"
bieten wir einen Ausbildungsplatz zum Leichtflugzeugbauer an.
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Aktuelles zum Thema Bugkupplung:
Die Nfl II - 38/00, wonach alle Segelflugzeuge mit einer Bugkupplung
für Flugzeugschlepp ausgerüstet werden sollten, wurde
aufgehoben.
U.a. folgende Regelungen wurden vom Gesetzgeber veröffentlicht
(Auszug aus der neunten Verordnung zur Änderung der dritten
Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät):
(...)
§4b:
Schleppstarts von Segelflugzeugen und Motorseglern, die nicht mit
einer Bugkupplung ausgerüstet sind, mit anderen Luftfahrzeugen
sind nur zulässig, wenn der Luftfahrzeugführer des geschleppten
Luftfahrzeugs mindestens fünf Schleppstarts innerhalb der letzten
sechs Monate durchgeführt hat.
Das heißt im Klartext:
Ab sofort darf man sich per Flugzeugschlepp auch wieder an der
Schwerpunktkupplung schleppen lassen, wenn man in den letzten sechs
Monaten mindestens fünf F-Schlepps durchgeführt hat. Ansonsten
müssen erstmal F-Schlepps an der Bugkupplung gemacht werden,
bis man die fünf schlepps zusammen hat. Dann darf man sich
wieder an der Schwerpunktkupplung schleppen lassen.
Darüberhinaus macht es bezüglich der Kupplung keinen
Unterschied mehr, ob mit Flugzeug, Motorsegler oder UL geschleppt
wird.
Fazit: Wer wenig F-Schlepps macht, sollte sich doch lieber eine
Bugkupplung nachrüsten lassen.
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